Mit zunehmendem Alter kommt es häufig zu einem gewissen Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit: Das Denken wird langsamer oder wir haben Schwierigkeiten, uns an Fakten und Zahlen zu erinnern; komplexe geistige Aufgaben fallen uns schwerer und wir können uns nur noch schlecht konzentrieren. Dieser Abbau an kognitiver Leistungsfähigkeit verläuft nicht immer gleich; manche Menschen sind kaum betroffen, andere können eine Demenz entwickeln, also mehrere schwerwiegendere Beeinträchtigungen, die die Bewältigung des Alltags deutlich erschweren. In den USA erfahren zwei von drei Menschen im Laufe ihres Lebens irgendeine Form von kognitivem Abbau.1
Beraterinnen und Berater, die mit älteren Kundinnen und Kunden zusammenarbeiten, sollten sich mit dem Thema auskennen. Bleiben sie unbemerkt und unbehandelt, können kognitive Beeinträchtigungen zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Der Lebensabend ist nicht arm an finanziellen Ereignissen, von Gesundheitsausgaben über Portfolioentnahmen bis hin zu Umzügen und Nachlassplanung, deren Bewältigung durch verminderte kognitive Leistungsfähigkeit erschwert wird.
Dazu kommt: Bei leichten Beeinträchtigungen nimmt man Einschränkungen im eigenen finanziellen Handlungsspielraum möglicherweise nicht wahr, was die Gefahr von Verlusten erhöht. So kam eine Studie zu dem Schluss, dass geistige Einschränkungen im Umgang mit Geld ein Frühindikator für neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer sind. Missgeschicke in der Verwaltung der eigenen Finanzen, etwa verpasste Ratenzahlungen, lassen sich häufig Jahre vor einer klinischen Diagnose beobachten.²
Im Rahmen einer großen Umfrage hat Vanguard im Jahr 2020 untersucht, wie sich US-amerikanische Anlegerinnen und Anleger ab dem 55. Lebensjahr auf den Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit vorbereiten.³ Die Befragten waren im Durchschnitt 74 Jahre alt und verfügten über ein durchschnittliches Nettovermögen von 1,6 Millionen US-Dollar. Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren verheiratet, hatten Kinder und waren im Ruhestand. An dieser Stelle ist der Hinweis wichtig, dass sich das in diesem Artikel erwähnte White Paper auf eine US-amerikanische Studie bezieht. Die erwähnten Regeln und Anforderungen können sich daher ebenso wie die Terminologie von denen in anderen Märkten unterscheiden.
Für Beraterinnen und Berater liefert die Umfrage eine Menge nützlicher Daten. Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben an, sich in gewissem Umfang auf den Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit im Alter vorzubereiten – ein positives Ergebnis.
75% hatten eine Patientenverfügung verfasst, die festlegt, welche Maßnahmen die Bevollmächtigten – häufig die Nachkommen – im Falle einer schweren Erkrankung oder Handlungsunfähigkeit ergreifen sollen. Patientenverfügungen enthalten Bestimmungen zur medizinischen Behandlung im Rahmen der Betreuung am Lebensende.
71% hatten eine Vollmacht ausgestellt, die eine bestimmte Person ermächtigt, im Namen des Betroffenen zu handeln. Eine Vollmacht kann sowohl medizinischer Art sein, also dem Bevollmächtigten die Entscheidungsbefugnis über medizinische Entscheidungen übertragen, als auch finanzieller Art.
56% der Befragten haben ihre Anlagedepots teilweise konsolidiert, also Vermögenswerte gebündelt, anstatt sie auf mehrere Anbieter von Anlageprodukten zu verteilen.
33% der Befragten hatten widerrufliche Trusts eingerichtet, also Treuhandkonten, die es den Treuhändern ermöglichen, die vom Treugeber ausgewählten Vermögenswerte nach dessen Tod zu verwalten. Treugeber können bestimmen, wie ein Vermögen verteilt oder investiert werden soll, und die Treuhänder sind gesetzlich verpflichtet, diese Regeln zu befolgen. Häufig wird das Vermögen an die vom Treuhandgeber bestimmten Begünstigten ausgezahlt.
25% der Befragten hatten eine Pflegeversicherung. Die größten Planungsmängel bestanden in der Entwicklung von Vorgaben für die Übertragung der Kontrolle der eigenen Finanzen: Nur 4% der Befragten gaben an, entsprechende Vorbereitungen getroffen zu haben.
Insgesamt zeigt die Studie, dass ältere Anlegerinnen und Anleger weitreichender planen: 87% der Befragten im Alter ab 85 Jahren haben eine Patientenverfügung verfasst, in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen waren es nur 61%. 89% der über 85-Jährigen planen, eine Vollmacht auszustellen, hier lag der Anteil unter den 55- bis 64-Jährigen bei 52%.
Die Ergebnisse legen den Schluss nahe, dass Kundinnen und Kunden mittleren Alters möglicherweise weniger gut auf Ereignisse im späteren Leben vorbereitet sind und dieser Planung in der Gegenwart eher keine Bedeutung einräumen. An dieser Stelle können Beraterinnen und Berater gezielte Unterstützung leisten, indem sie ihre Kundinnen und Kunden auf die Bedeutung einer soliden Lebensplanung und die zahlreichen Herausforderungen aufmerksam machen, die der Verlust kognitiver Fähigkeiten für sie und ihre Familien mit sich bringen kann.
Wer unter irgendeiner Form kognitiver Beeinträchtigung leidet, muss eine wichtige Entscheidung treffen: Wann und an wen soll die Kontrolle über die eigenen Finanzen übertragen werden? Die Umfrage von Vanguard in den USA zeigt,3 dass Vorbereitungen in diesem Bereich besonders mangelhaft sind: Nur 10% der Befragten im Alter ab 85 Jahren hatten Bestimmungen für die Übertragung der Finanzkontrolle formuliert. In der Altersgruppe der 75- bis 84-Jährigen waren es mit 4% noch weniger, in den Gruppen der 65- bis 74-Jährigen und der 55- bis 64-Jährigen waren es sogar nur 3%.
Trotz der insgesamt geringen Bereitschaft äußerten Anlegerinnen und Anleger sehr unterschiedliche Meinungen über den Ablauf der Übertragung von Kontrolle im Falle einer kognitiven Beeinträchtigung.
Die meisten der Befragten – 70% – gaben an, in diesem Falle eines ihrer Kinder oder einen Schwiegersohn bzw. eine Schwiegertochter als Bevollmächtigte ernennen zu wollen. Bei Anlegerinnen und Anlegern ohne lebende Kinder wurden häufig Geschwister als wahrscheinlicher Vertreter genannt (10%), außerdem Freunde, Nichten, Neffen und Treuhänder, aber auch Institutionen. 2% der Befragten waren unsicher, wen sie benennen würden.
Immerhin hielt die Mehrheit der Befragten den oder die von ihnen gewählte(n) Bevollmächtigte(n) als gut für diese Aufgabe vorbereitet: 83% gaben an, die ausgewählte Person könne die eigenen Bedürfnisse und Wünsche im Falle einer kognitiven Beeinträchtigung sehr gut verstehen; 82% glaubten, die ausgewählte Person habe einen guten Überblick ihrer finanziellen Situation, wobei 81% der Befragten das Finanzwissen ihres Wunschbevollmächtigten als gut bewerteten; 87% äußerten sich zuversichtlich, dass ihre Interessen angemessen wahrgenommen werden würden.
8% der Befragten gaben an, der ideale Zeitpunkt für die Übertragung der Kontrolle sei zu Beginn eines kognitiven Verfalls; 84% nannten einen späteren Zeitpunkt, wollen jedoch nicht bis zum vollständigen Verlust ihrer geistigen Fähigkeiten warten; diesen Zeitpunkt nannten wiederum 8% als den richtigen.
Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiesen auf das Risiko hin, dass die Abgabe von Kontrolle möglicherweise nicht wie geplant erfolgen würde. Im Durchschnitt schätzten die Befragten die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Übertragung von Kontrolle verzögern würde, auf 35%; als möglichen Grund gaben die meisten an, den eigenen Verfall möglicherweise nicht zu erkennen oder die Kontrolle trotzdem nicht abgeben zu wollen.
Die Kosten durch schlechtes Timing schätzten die Befragten sehr unterschiedlich ein, wobei wohlhabendere Teilnehmerinnen und Teilnehmer insgesamt höhere Kosten erwarten. Teilnehmer im 75. Vermögensperzentil gaben an, dass sie im Durchschnitt mit einem Verlust von 30% ihres Vermögens durch schlechtes Timing rechnen.
Für eine angemessene Beratung ist es von zentraler Bedeutung, die mit einem kognitiven Verfall verbundenen Risiken zu verstehen und sich entsprechend vorzubereiten. Beraterinnen und Berater müssen die Bedeutung eines kognitiven Abbaus in der Vermögens- und Gesundheitsplanung und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden, Familienmitgliedern, Vertretern und Begünstigten erkennen. Bei der Vorbereitung auf den Verlust kognitiver Fähigkeiten und die Übertragung der Kontrolle sollte eine ganzheitliche Planung im Vordergrund stehen. Das Übertragungsverfahren ist ein umfangreicher Prozess mit zahlreichen Beteiligten – Kundinnen und Kunden, Beraterinnen und Berater (sowie von ihnen beauftragte Dritte), Familienmitglieder, Begünstigte und Bevollmächtigte.
Ihre Kundinnen und Kunden sollten die finanziellen Risiken, die mit einem kognitiven Abbau verbunden sind, genau kennen. Die Gefahren bekannter Formen des Verfalls wie Demenz mögen ihnen bewusst sein, doch es ist wichtig, dass sie auch die Risiken milderer oder periodischer Formen kognitiver Beeinträchtigungen kennen und verstehen. Diese Formen des Verfalls werden von Kundinnen und Kunden und ihren Angehörigen vielleicht weniger deutlich wahrgenommen, ihre Auswirkungen auf die eigenen Finanzen können dennoch erheblich sein.
Daher sollten Sie das Thema regelmäßig im Rahmen Ihrer Planung im Austausch mit Ihren Kundinnen und Kunden zur Sprache bringen. Vielleicht haben Ihre Kundinnen und Kunden nur wenig über das Thema nachgedacht oder, weil es ihnen unangenehm ist, sogar ganz vermieden. Doch das Thema hinauszuzögern, kann, wie wir gezeigt haben, zum Risiko für das Vermögen Ihrer Kundinnen und Kunden werden. Für Beraterinnen und Berater ist eine frühzeitige und ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema daher ein wichtiger Aspekt ihrer Pflichten: Es ist Ihre Aufgabe, Ihre Kundinnen und Kunden mit sachlichen, entscheidungsrelevanten Informationen zu versorgen, und die Auseinandersetzung mit dem Thema lange vor dem möglichen Auftreten von Symptomen eröffnet ihnen den größtmöglichen Spielraum, um sich auf eine solche Situation vorzubereiten. Gespräche können auch dazu beitragen, Kundinnen und Kunden ein Gefühl der Kontrolle über die künftige Finanzplanung zu vermitteln, und ihnen die Gewissheit geben, dass die Übertragung der Kontrolle sorgfältig geplant und verlässlich sein wird.
Auch auf emotionaler Ebene kann es sich auszahlen, Risiken durch kognitive Einschränkungen frühzeitig anzusprechen. Indem Sie das Thema routinemäßig in die alltägliche Finanzplanung einfließen lassen, können Sie Ängste und Zweifel zerstreuen, Ungewissheit zumindest teilweise ausräumen und Ihren Kundinnen und Kunden helfen, kognitiven Abbau als eines von vielen zu bewältigenden Finanzproblemen und nicht als Quelle von Angst und Stress zu betrachten. Besonders wichtig ist es, frühzeitig Regeln für die Übertragung der Kontrolle auf einen Bevollmächtigten festzulegen. Sowohl für Kundinnen und Kunden als auch andere Beteiligte haben entsprechende Vorbereitungen große Vorteile. Dennoch werden sie häufig vernachlässigt – was später zu vermeidbaren Schwierigkeiten führen kann.
Wie wir bereits oben erwähnt haben, kann sich ein Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit in Finanzentscheidungen frühzeitig bemerkbar machen. Vor allem wenn sie ihre Kundinnen und Kunden regelmäßig treffen, gehören Finanzberaterinnen und -berater daher womöglich zu den ersten, die entsprechende Beeinträchtigungen bemerken. Möglicherweise müssen Sie dann Familienangehörige und gegebenenfalls andere Beteiligte einbeziehen, zum Beispiel Ärzte und Juristen, um schnellstmöglich alles Notwendige in die Wege zu leiten und den Plan zur Übertragung der Kontrolle umzusetzen.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kundinnen und Kunden Zugang zu Rechtsberatung und allen notwendigen rechtlichen Unterlagen haben, und führen Sie entsprechende Gespräche mit Familienmitgliedern und Ärzten, um sicherzustellen, dass die Wünsche Ihrer Kundin oder Ihres Kunden in Bezug auf Gesundheit und Finanzen weit im Voraus erfasst und verstanden werden. Zum Beispiel sollten mögliche Bevollmächtigte so früh wie möglich benannt und über ihre Aufgaben und Pflichten belehrt werden. Sie sollten Vereinbarungen unterzeichnen, in denen sie sich verpflichten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Als Berater(in) sollten Sie außerdem während des gesamten Prozesses ein offenes Ohr für die Anliegen der ernannten Bevollmächtigten haben. Alle Änderungen der Wünsche von Kundinnen und Kunden sowie ihren Bevollmächtigten sollten dokumentiert werden, die Verfügbarkeit und Eignung der Bevollmächtigten sollten regelmäßig überprüft und bestätigt werden.
Im Falle der Übertragung der Kontrolle können Beraterinnen und Berater weiterhin eine enge Arbeitsbeziehung mit der bevollmächtigten Person pflegen (sofern dies der Kundenentscheidung entspricht). Im Idealfall ernennen Kundinnen und Kunden einen kompetenten, verantwortungsbewussten Bevollmächtigten, der ihre Finanzen genau versteht. In jedem Fall dürfte jedoch regelmäßiger Kontakt notwendig sein, damit gewährleistet ist, dass die Wünsche der Kundin oder des Kunden effektiv umgesetzt werden und das Vermögen angemessen verwaltet wird. Lebt die bevollmächtigte Person nicht in unmittelbarer Nähe der Kundin oder des Kunden, können Sie auch logistische Unterstützung anbieten, z. B. durch die Unterstützung eines vertrauenswürdigen Ansprechpartners vor Ort, der mit beiden Parteien in Kontakt steht.
Manche Anlegerinnen und Anleger, vor allem kinderlose, benennen einen Bevollmächtigten aus der gleichen Generation, z. B. Ehepartner, Freundinnen und Freunde oder Geschäftspartnerinnen und -partner. Das Problem: Gleichaltrige sind dem Risiko eines kognitiven Abbaus ebenso ausgesetzt. Klären Sie Ihre Kundinnen und Kunden über dieses Risiko auf und legen Sie ihnen nahe, eine jüngere Person als Allein- oder Mitverantwortlichen zu benennen. Durch Ernennung eines jüngeren Bevollmächtigten lassen sich Risiken durch den Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit reduzieren, und durch Verteilung der Pflichten auf mehrere Personen lassen sich die Belastungen für einzelne mindern. Natürlich können Beraterinnen und Berater auch selbst diese Rolle übernehmen, wenn sie benannt werden.
Ein Verlust kognitiver Leistungsfähigkeit tritt in höherem Alter häufig und in unterschiedlicher Ausprägung auf. Beraterinnen und Berater sollten ihren Kundinnen und Kunden helfen, sich so früh wie möglich auf einen kognitiven Abbau vorzubereiten.
Kognitive Beeinträchtigungen können zu erheblichen Vermögensverlusten führen, wenn sie nicht frühzeitig erkannt werden. Frühe Anzeichen für den Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit können sich in Schwierigkeiten bei Finanzentscheidungen äußern, Probleme wie verpasste Ratenzahlungen sind oft Frühindikatoren für eine klinische Diagnose. Kundinnen und Kunden mit leichteren Beeinträchtigungen bemerken womöglich nicht, dass ihre Entscheidungsfähigkeit in Bezug auf ihre Finanzen eingeschränkt ist.
Eine Befragung von Vanguard unter US-Anlegerinnen und -Anlegern zeigt Unterschiede in der Vorbereitung auf: Ältere Anlegerinnen und Anleger sind tendenziell besser vorbereitet, allergings haben nur die wenigsten Befragten tatsächlich Regeln für die Übertragung der Kontrolle über ihre Finanzen auf einen Bevollmächtigten im Falle einer schweren kognitiven Beeinträchtigung oder Entmündigung formuliert.
Beraterinnen und Berater sollten das Thema so früh wie möglich ansprechen, damit sich ihre Kundinnen und Kunden mit den Risiken vertraut machen können. Um diesen Risiken zu begegnen, sollten Beraterinnen und Berater früh und unter Einbeziehung von Familienmitgliedern, Begünstigten, potenziellen Bevollmächtigten und anderen Beteiligten mit der Planung beginnen.
Fußnoten
1 Quelle: National Library of Medicine: „Cognitive impairment in the US: lifetime risk, age at onset and years impaired“, 2020.
2 Quelle: National Library of Medicine: „Financial Presentation of Alzheimer Disease and Related Dementias“, 2021.
3 Hinweise: Das in diesem Artikel erwähnte White Paper bezieht sich auf eine US-amerikanische Studie. Die erwähnten Regeln und Anforderungen können sich daher ebenso wie die Terminologie von denen in anderen Märkten unterscheiden.
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Wichtige Hinweise zu Anlagerisiken
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